Urteil geg. Dubai Sports City Beteiligungs GmbH

Berlin, 31.03.2016 – Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich berichtet, dass einem von ihrer Kanzlei vertretenen Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG, vormals Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG, mit Urteil des Landgerichts Fulda vom 16.03.2016 Schadensersatz i.H.v. € 10.500,00 zugesprochen wurde.

Dies ist für Anleger deswegen bedeutsam, da diese in der Vergangenheit zur Rückzahlung von Ausschüttungen an die Dubai Sports City GmbH & Co. KG – vormals Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG – aufgefordert wurden. Anleger, die hier erfolgreich wegen fehlerhafter Anlageberatung klagen, haben einen Anspruch auf Freistellung von diesen Forderungen und darüber hinaus einen titulierten Anspruch darauf, ihr bereits verloren geglaubtes Kapital vollumfänglich zurück zu erhalten. Denn sie sind wirtschaftlich so zu stellen, als hätten sie die Beteiligung nie erworben.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung empfehlen CLLB Rechtsanwälte betroffenen Anlegern dringend, die Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. So gilt es inbesondere zu klären, ob eine fehlerhafte Aufklärung/ Beratung vorliegt. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das in die Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger aus der Anlage erlangter Vorteile zurück. Bei dieser Anlage besteht u.a. das Risiko eines Totalverlusts der Einlage und die Gefahr der Rückforderung von Ausschüttungen.

Rechtsanwältin Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, welche den Anleger im Verfahren vor dem Landgericht Fulda betreut hat, erklärt: „Es ist Eile geboten, da potentielle Schadensersatzansprüche von betroffenen Anlegern zeitnah zu verjähren drohen. So tritt die absolute Verjährung dieser Ansprüche taggenau 10 Jahre nach Zeichnung ein.“

Anleger sollten nicht lange zögern und eine auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer Ansprüche beauftragen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Pressekontakt: RAin Linz, CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Panoramastr.1. 47, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: linz@cllb.de; web: www.cllb.de

 

 

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