Urteil des LG Dortmund: Ausreiten stellt kein Pferdehüten dar

Das Landgericht Dortmund hat eine Versicherung dazu verurteilt, einer Geschädigten Versicherungsschutz aus einer Haftpflichtversicherung zu gewähren (2 O 159/15). Auf dieses aktuelle Urteil weist CLLB Rechtsanwälte im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

 

In dem zu entscheidenden Fall hatte die Versicherungsnehmerin einer Haftpflichtversicherung mit der Geschädigten vereinbart, dass diese regelmäßige Ausritte mit dem Pferd der Versicherungsnehmerin ausführen solle. Zuvor hatte sie eine Pferde-/Ponyhalterversicherung abgeschlossen. Bei einem Ausritt der Klägerin mit ihrem Pferd schlug dieses unvermittelt aus und traf die Geschädigte am linken Bein, wodurch diese eine Unterschenkelfraktur erlitt.

 

Die Klägerin wandte sich daraufhin an ihre Haftpflichtversicherung und zeigte den Versicherungsfall an. Diese lehnte die Kostenübernahme allerdings ab und begründete die Weigerung mit einer Ausschlussklausel in den Versicherungsbedingungen, wonach Schadensfälle zwischen Mitversicherten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen seien. Da sich die Versicherungsnehmerin und die Geschädigte auf ein gemeinsames Hüten des Pferdes geeinigt hätten, seien beide Personen Mitversicherte und somit der Schadensfall ausgeschlossen.

 

Das Landgericht erhob Beweis über diese Behauptung durch Einvernahme der Beteiligten und verurteilte im Anschluss die Versicherung zur Leistung des Versicherungsschutzes. In dem Urteil legte das LG Dortmund dar, dass die Versicherung dafür beweispflichtig sei, dass ein Hütevertrag vereinbart worden sei. Dieser Nachweise sei ihr aber nicht gelungen. Denn allein das Ausreiten ohne Verpflichtung zur Fütterung und Unterbringung stelle kein Hüten im rechtlichen Sinne dar.

 

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Rechtsprechung. „Denn es bleibt zwar dabei, dass der Versicherungsnehmer die Tatbestandsvoraussetzungen für den Versicherungsfall darlegen und beweisen muss. Für einen Großteil der Einreden, die zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen, ist hingegen regelmäßig die Versicherung beweislastig. Diesen Beweis kann sie oftmals nur schwer führen“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..

Darüber hinaus zeigt das Vorgehen, dass ein Einschalten eines auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltes regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: „Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist.“

 

 Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

 CLLB-Rechtsanwälte ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Versicherungsunternehmen.

 

Unser Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. unsere Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen unserer Anwälte. Die von uns geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.

 

Anerkennung haben insbesondere unsere Erfolge bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr 10 Jahren  arbeiten mittlerweile dreizehn hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für unsere Mandanten bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen.

 

Wir sind etablierter Ansprechpartner für diverse Schutzvereinigungen und verfügen über Standorte in München, Berlin und Zürich. Weiterhin arbeiten wir eng mit Kooperationspartnern aus zahlreichen europäischen Staaten und den USA zusammen.

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de

 

 

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