Travel24com Versagung des Bestätigungsvermerks durch den Wirtschaftsprüfer

Ein weiterer Vorgang der das Unternehmen Travel24.com in die öffentliche Diskussion bringen wird.

Travel24.com AG

Leipzig

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Versagungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir wurden beauftragt, den Konzernabschluss ― bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang ― und den Konzernlagebericht der Travel24.com AG, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 zu prüfen. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass wir nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung der Sachverhalte aus folgendem Grund nicht in der Lage waren, ein Prüfungsurteil abzugeben:

Uns wurden keine ausreichenden und angemessenen Prüfungsnachweise zur Beurteilung der Angemessenheit der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgelegt. Die in den uns vorgelegten Unternehmensplanungen verarbeiteten Planungsprämissen konnten wir nicht mit hinreichender Sicherheit nachvollziehen.

Darüber hinaus wurde uns von den gesetzlichen Vertretern Travel24.com AG keine Vollständigkeitserklärung vorgelegt.

Aufgrund der Bedeutung der dargestellten Prüfungshemmnisse versagen wir den Bestätigungsvermerk.

Aussagen darüber, ob der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und ein unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, sind wegen der dargestellten Prüfungshemmnisse nicht möglich. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob der Konzernlagebericht in Einklang mit einem den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Konzernabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Travel24.com AG in ihrem am 30. November 2015 auf ihrer Homepage veröffentlichten verkürzten Konzern-Zwischenabschluss zum 30. September 2015 eine Korrektur nach IAS 8.41 vorgenommen hat. Geschäfte mit der LOET Trading AG wurden in den Abschlüssen seit 2012 nicht als Transaktionen mit nahestehenden Personen gewertet und als solche ausgewiesen. Nach geänderter Einschätzung des Vorstands der Travel24.com AG ist die LOET Trading AG ein nahestehendes Unternehmen. Die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2012 und zum 31. Dezember 2013 waren insoweit fehlerhaft. Daher wurde im verkürzten Konzern-Zwischenabschluss zum 30. September 2015 die entsprechende Korrektur vorgenommen.

Leipzig, 18. Dezember 2015

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Hennig

Wirtschaftsprüferin

gez. Koch

Wirtschaftsprüfe