Travel24.com – Anleihegläubiger des Unternehmens sollten jetzt bereits Handeln?

Britta Pupke ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei „Rechtsanwälte Linnemann“ aus Radebeul, eine Kanzlei die wir sehr gut kennen, da wir in presserechtlichen Fragen von der Kanzlei seit Beginn unseres Daseins rechtlich vertreten werden.

Frau Pupke hat uns in den letzten Jahren des Öfteren bei Fragen und Analysen zu Kapitalmarktprodukten aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht beraten bzw. die eine oder andere fachlische Nachfrage beantwortet. Nun haben wir Frau Rechtsanwältin Pupke auch zum „Vorgang Unister“ befragt, und Rechtsanwältin Pupke sieht genau wie wir die Gefahr, das die Insolvenz der Unister Holding GmbH  auch auf die Tochterunternehmen „durchschlagen“ könnte, Stimmen die kolportierten Zahlen an Ausleihungen an die Unister Holding GmbH durch die Travel24.com, dann auch so stimmen.

Geht man hier einmal von mindestens 9 Millionen Euro an Ausleihung aus, dann dürfte dieses Darlehen eine der großen Posten bei der Unister Holding GmbH sein in dem jetzt noch vorläufigen Insolvenzverfahren, und die Anleger der Travel24.com müssen hier davon ausgehen, das diese Geld zu einem großen Teil dann wohl verloren sein könnte. Umso wichtiger ist es, so Rechtsanwältin Britta Pupke, das die Anleihegläubiger sich bereits jetzt juristischen Rat einholen um für den „Fall der Fälle“ gewappnet zu sein.