Scholz Holding GmbH: Anleihe-Anleger müssen sich auf Einschnitte einstellen

Die Scholz Holding GmbH ist nach eigenen Angaben bei der Suche nach Investoren offenbar einen gehörigen Schritt weitergekommen. Ein Transaktionskonzept könnte demnach zu einer deutlichen Entschuldung führen. Teil dieses Konzepts ist offensichtlich aber auch eine Restrukturierung der Unternehmensanleihe. „Anders ausgedrückt bedeutet das, dass die Anleger wahrscheinlich ihren Anteil zur Sanierung des Unternehmens beitragen sollen. Mit der Stundung der Zinszahlung bis zum 31. Mai wird es wohl nicht getan sein“, befürchtet Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Scholz Holding GmbH hatte 2012 eine Mittelstandsanleihe mit einem Volumen von 182,5 Millionen Euro und einem Zinskupon von 8,5 Prozent nach österreichischem Recht begeben. Die ursprünglich Anfang März fällige Zinszahlung wurde bereits bis zum 31. Mai gestundet. „Wenn die Anleihe restrukturiert werden soll, müssen die Anleger wohl mit weiteren Einschnitten rechnen. Die Scholz Holding GmbH macht dazu zwar keine näheren Angaben, aber in anderen Fällen wurden z.B. die Laufzeiten verlängert oder der Zinssatz gesenkt“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die im März fällige Zinszahlung, immerhin insgesamt rund 15,5 Millionen Euro, wurde auch gestundet, um den Restrukturierungsprozess voranzutreiben. Das ist zwar offenbar auch geschehen, könnte aber weitere Zugeständnisse der Anleger erforderlich machen. „Die Anleger sollten sehr wachsam bleiben, ob die Zinsen im Mai ausgezahlt werden, wie die Anleihebedingungen geändert werden sollen und vor allem auch, ob ein nachhaltiges Sanierungskonzept vorgelegt wird. Es geht immerhin um Anlegergelder von ca. 182,5 Millionen Euro und die stehen im kommenden Jahr zur Rückzahlung an“, sagt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Vor diesem Hintergrund können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Möglicherweise kann die Anleihe außerordentlich gekündigt werden. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche gegen Unternehmensverantwortliche oder Vermittler geltend gemacht werden können.

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