MJH Rechtsanwälte zum Thema: Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG

Viele Anleger werden derzeit auf Zahlung rückständiger Rateneinlagen von der Fondsverwaltung außergerichtlich oder gerichtlich Anspruch genommen. Wir vertreten mehrere Anleger, die mit ihrer Kapitalanlage, namentlich Beteiligung an diesen Fonds, unzufrieden sind.

Soweit in der Vergangenheit Beitrittserklärungen unterzeichnet worden waren, gibt es im Einzelfall viele Gründe diese ggf. zu kündigen, zu widerrufen oder anzufechten. Dies, falls keine Bereitschaft mehr besteht Zahlungen zu leisten. Auf keinen Fall sollten Forderungen ohne Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt bezahlt werden, wenn kein Interesse mehr an der Beteiligung besteht.

Einerseits kann eine Beendigung der Beteiligung in Betracht kommen, soweit der Anleger zum Zeitpunkt der Vermittlung der Anlage unrichtig unterrichtet worden war. Andererseits erscheint auch ein Widerruf möglich, da die Widerrufsbelehrung der Beteiligungserklärung selbst u. E. fehlerhaft ist. Damit kann man Zahlungspflichten für die Zukunft beseitigen. Aber auch soweit Anleger durch die Fondsverwaltung der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 1. und 2. KG betreffend Beiträge für die Vergangenheit außergerichtlich oder gerichtlich in Anspruch genommen wurden, können Rechtsgründe existieren, die die Anleger von einer Verpflichtung zur Zahlung befreien.

Damit bestehen gute Chancen für Anleger sich gegen Forderungen des Fonds erfolgreich zur Wehr zu setzen, so Martin J. Haas Rechtsanwalt von MJH Rechtsanwälten. So erhielten wir richterliche Hinweise, dass jedenfalls in einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall ggf. der Rechtseinwand der Verwirkung greift.

Wir erbringen mit Kontaktaufnahme und Übermittlung Ihrer Unterlagen (z. B.: als Scan der Beitrittserklärung an unsere E-Mail-Adresse) eine kostenfreie (rechtsunverbindliche) Ersteinschätzung, ob die Ausübung eines Kündigungs- oder Widerrufsrechts in Ihrem Fall vielversprechend ist.

Quelle:

MJH Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Martin J. Haas meint: Wer sich nicht kümmert, zahlt halt weiter in eine Beteiligung, die ihn ggf. enttäuscht hat, weil ursprüngliche Versprechungen verheißungsvoller waren als die Entwicklung des Fonds. Es ist letztendlich die individuelle Entscheidung des Einzelnen entweder weiterhin in ein Kapitalanlagemodell zu vertrauen, oder nach Möglichkeiten zu suchen das Engagement zu beenden.