Magellan-Container: Dr. Pforr prüft Vermittlerhaftung und Vertragswiderruf

Über 10.000 Anleger waren stolze Containerbesitzer, aber mit der Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH stehen Millionen Euro auf der Kippe. Besonders prekär: An der eigentlichen Insolvenz des Hamburger Unternehmens sind die Anleger nicht wirklich beteiligt. „Hoffnung auf einen Platz in der Insolvenztabelle muss sich da niemand machen“, schätzt Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr die aktuelle Entwicklung aus Sicht eines Experten für Massenschadensfälle ein.

Die Magellan Maritime Services GmbH ist ein typisches Produkt des grauen Kapitalmarktes. Die selbst für Fachleute kaum zu durchschauende Struktur dieses Kapitalmarktproduktes offenbart in der Krise die größte Schwäche. Dr. Pforr: „Dem Anleger droht das Totalausfallrisiko!“

So genannte Direktinvestments fliegen bis heute unter dem Radar der Bafin und können recht problemlos von beinahe jedermann aufsichtsfrei gehandelt werden. Die Magellan-Anleger investierten in Container, die wiederum an die nun insolvente GmbH zur Weitervermarktung vermietet wurden.

Pforr: „Die Anleger haben Container gekauft mit Vermietungsgarantien die nun nicht eingehalten werden können!“ Rund 400 Millionen Euro sollen in Form kaum noch wirtschaftlich verwertbarer Container mehr oder weniger führerlos auf den Weltmeeren treiben

Der Anlegertraum hatte anders ausgesehen: „Ich kaufe einen Container mit Vermietungsgarantie und nach fünf Jahren kann ich ihn zum Einkaufspreis wieder zurückgeben. Keine Prospekte, keinerlei Regelwerk – Direktinvestments sind aktuell das Lieblingskind des Grauen Kapitalmarkts, der hier – findig wie eh und je – eine Lücke im Kleinanlegerschutzgesetz gefunden und gleich wieder gut ausgenutzt hat. Eine geplante Gesetzesänderung kommt für die Magellan-Anleger zu spät.

Laut Dr. Pforr sollten insbesondere die Vermittler in den Fokus der Schadensrekonstruktion geraten: „Wir sind erfahren in der Beurteilung von Massenschadensfällen und werden uns auf die Suche nach den Verantwortlichen machen. Das Geld muss irgendwo geblieben sein – 400 Millionen Euro können selbst im Chinesischen Meer nur schwer unbemerkt verschwinden“.

Laut Dr. Pforr kommt neben dem Widerruf des Kaufvertrages auch die Forderung nach Herausgabe der Container durch den Insolvenzverwalter  zur Schadensregulierung in Betracht, wobei insbesondere Widerruf aussichtsreich erscheint, da die Widerrufsbelehrung Hoffnung auf einen erfolgreichen Widerruf nährt. „Wir haben das geprüft und sind der Meinung, dass Verträge auf Basis fehlerhafter Formulierungen widerrufen werden können!“ Das hilft auf den ersten Blick nicht viel, räumt dem Anleger aber eine Platz in der Insolvenztabelle ein, da durch den Widerruf eine Forderung an die insolvente Magellan Maritime Services GmbH aufgebaut wird, die der Insolvenzverwalter  zu berücksichtigen hat.

Dr. Pforr informiert Anlieger gern über ihre Möglichkeiten.

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