Klage wegen Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG-Anlage

Berlin, 17.02.2016 In Anzeigensonderveröffentlichungen warb die Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG dafür, in Immobilien als angeblich „sicherste Altersvorsorge überhaupt“ zu investieren. Eine Immobilie weise einen stabilen Sachwert mit konstanter Wertsteigerung auf und sei weder mit einem Kursrisiko, noch mit einem Wertverlust verbunden, so die DIG AG in einer Anzeige.

Dass die Welt nicht so rosarot ist, mussten Anleger erleben, die ihr Geld der DIG AG anvertrauten und deren Inhaberschuldverschreibungen erwarben: Über das Vermögen der DIG AG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, so dass die Anleger hohe Verluste, wenn nicht sogar einen Totalverlust ihrer Anlage befürchten müssen. In den Medien wird von staatsanwaltlichen Durchsuchungen und einem Schneeballsystem berichtet.

Erste von CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger wollen die Verluste nicht auf sich beruhen lassen, sondern haben Klage wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Finanzberater eingereicht, die ihnen den Erwerb von Inhaberschuldverschreibungen von DIG AG empfohlen haben. Hauptvorwurf an die Anlageberater ist, dass sie nicht die mit den Inhaberschuldverschreibungen verbundenen Risiken deutlich gemacht bzw. diese völlig verharmlost haben. In solchen Fällen kommen Schadensersatzansprüche gegen die Berater in Betracht, die darauf gerichtet sind, dass die Berater den Anlegern das investierte Kapital abzüglich erhaltener Ausschüttungen zu erstatten haben. Grundsätzlich muss ein Anlageberater einen Anleger vor seiner Investition vollständig, richtig und verständlich über die damit einhergehenden Risiken aufklären.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei mit Standorten in München, Berlin und  Zürich, der die Fälle bei CLLB Rechtsanwälte betreut, empfiehlt allen betroffenen Anlegern zeitnah überprüfen zu lassen, ob sie korrekt beim Erwerb der Schuldverschreibungen beraten wurden oder aber ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.

 

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