KIB GmbH – Keine Kompetenz in Beratung. Verlieren Anleger viel Geld?

Wir hatten dem Kapitalanlageangebot des Unternehmens von Beginn an sehr kritisch gegenüber gestanden, waren der Meinung, dass da ein genehmigungspflichtiges Geschäft vorlag. Diese Genehmigung hätte das Unternehmen bei der BaFin beantragen müssen. Das Unternehmen jedoch war der Ansicht „hier ein genehmigungsfreies Produkt an seine Kunden anzubieten“. Dann hat sich die Bafin das Produkt einmal näher angeschaut und kam dabei  zur gleichen Einschätzung wie wir. „Das Geschäft war genehmigungspflichtig“ und untersagte dem Unternehmen KIB GmbH den öffentlichen Weitervertrieb der Kapitalanlage und verlangte die Rückabwicklung aller bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Geschäfte.

Genau das konnte das Unternehmen KIB GmbH dann nicht aus eigener Kraft leisten, möglicherweise auch, weil die Gelder, die man von Kunden angenommen hatte, alle investiert waren und nicht „flüssig gemacht werden konnten“. Nun also die Insolvenzeröffnung. Das heißt es ist Masse vorhanden, zumindest einmal soviel, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ob hier allerdings betroffene Anleger dann eine bedeutende Quote bekommen werden, das darf man dann doch eher bezweifeln. Aus der Erfahrung von anderen Verfahren heraus, dürfte dann wohl eine maximale Quote von 10% drin sein.