Karlie Group: Anleger entscheiden über Änderung der Anleihebedingung

Mitte 2018 steht die Mittelstandsanleihe der Karlie Group GmbH zur Rückzahlung an. Da das Unternehmen nach eigenen Angaben die Rückzahlung zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich nicht leisten kann, sollen die Anleger nun über eine Änderung der Anleihebedingungen abstimmen.

Dazu lädt das Unternehmen am 9. Mai zu einer Gläubigerversammlung am Unternehmensstandort im ostwestfälischen Bad Wünnenberg ein. Auf der Tagesordnung steht die Änderung der Anleihebedingungen. Im Jahr 2013 hatte der Spezialist für Heimtierbedarf eine Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1TNG90 / WKN A1TNG9) begeben, die ein Emissionsvolumen von rund 10 Millionen Euro erreicht hat. Die Anleihe ist mit 6,75 Prozent p.a. verzinst. Die Zinszahlungen sind jeweils im Juni fällig, im Juni 2018 steht die Anleihe zur Rückzahlung an. Diese wird das Unternehmen, das sich schon seit längerer Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, voraussichtlich trotz der eingeleiteten Sanierungsbemühungen nicht leisten können. Daher sollen die Anleger nun über eine Änderung der Konditionen abstimmen.

Geplant ist eine Verlängerung der Laufzeit um drei Jahre bis Juni 2021. Außerdem soll der Zinskupon rückwirkend zum 25. Juni 2016 auf 5 Prozent jährlich gesenkt werden. Darüber hinaus soll die Karlie Group die Option erhalten, die Laufzeit ggf. noch um ein weiteres Jahr bis 2022 zu verlängern. Dann würde allerdings wieder der ursprüngliche Zinssatz gelten.

„Für die Anleihe-Anleger steht viel Geld auf dem Spiel. Daher sollten sie an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich zumindest rechtlich vertreten lassen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Zwar habe die Karlie Group Sanierungsmaßnahmen eingeleitet, um das Unternehmen aus der Schieflage zu befreien und insofern sei der Wunsch nach einer Verlängerung der Laufzeit auch nachvollziehbar. „Aber zum derzeitigen Zeitpunkt lässt sich nicht sagen, ob die Sanierungsbemühungen auch zum Erfolg führen und ob dieser dann auch nachhaltig ist. Bei der geplanten Änderung müssen sich die Anleger klar sein, dass sie drei Jahre länger im Risiko stehen – und das bei einem geringeren Zinssatz“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Bevor die Anleger über die geplanten Änderungen abstimmen, sei daher eine rechtliche Beratung wichtig. Dabei können auch rechtliche Alternativen aufgezeigt werden, die von der außerordentlichen Kündigung der Anleihe bis hin zu Schadensersatzforderungen reichen können.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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