AFA AG: Erneut Bestätigung separater Kostenausgleichsvereinbarungen KAV
Die Landgerichte Bonn, Braunschweig und Hannover haben in jüngster Zeit klar die Rechtmäßigkeit so genannter Nettopolicen mit separater Kostenausgleichsvereinbarung KAV bestätigt. In ihren Urteilen unterstützten die Richter die separate Kostenausgleichsvereinbarung gleich aus mehreren Gründen: So hob das Landgericht Bonn in seiner Entscheidung vom 25.02.2014 (8 S 249-13) ausdrücklich hervor, dass Nettopolicen mit separater Kostenausgleichsvereinbarung eben nicht unter § 169 Abs. 5 S 2 VVG fallen.
Das Landgericht Braunschweig verwies ebenfalls darauf (14.01.2014, 7 O 1303-13), dass eine von der Versicherung getrennt beantragte Kostenausgleichsvereinbarung zulässig und angesichts der separierten Kostenausgleichsvereinbarung § 169 Abs. 5 2 VVG nicht anzuwenden sei. Dabei lobte das LG Braunschweig in der Urteilsbegründung ausdrücklich die Klarheit der verwendeten Formulierungen zu Abschluss- und Einrichtungskosten der KAV. Das LG Hannover (18.11.2013, 2 S 36-13) hob zudem die Verständlichkeit und Transparenz der gesonderten Kostenvereinbarung hervor.
Die Urteile schaffen weitere Rechtssicherheit für Verbraucher: Schon im November und Dezember 2013 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei wegweisenden Urteilen separate Vergütungsvereinbarungen eindrucksvoll bestätigt.
Die AFA AGbegrüßt diese Rechtsprechung, da sie ein weiterer Beleg für die hohe Kostentransparenz, Planbarkeit und Verständlichkeit der seinerzeit in dieser Form für die Gesellschaft PrismaLife vermittelten Netto-Policen ist.
Über die AFA AG: Die Allgemeine Finanz- und Assekuranzvermittlung (AFA AG) ist ein unabhängiger Finanzvertrieb mit Sitz in Berlin und Cottbus. Die Versicherungsfachleute und System-Unternehmer der AFA AG haben einen IHK-Abschluss und sind nach den anerkannten EU-Richtlinien ausgebildet. Zudem sind sie in das EU-Vermittlerregister eingetragen und arbeiten gemäß der EU-Richtlinie für Finanzdienstleister. Vermittler der AFA führten innerhalb der letzten zehnJahrerund 500.000 Einzelberatungen durch. Jedes Jahr stellt die AFA AG bundesweit 750 kostenfreie Ausbildungsplätze zur Verfügung und fördert 250 Jungunternehmer. Neue Bürostandorte sind in ganz Deutschland geplant.
AFA AG
Martin Ruske
Lieberoser Straße 7
03046 Cottbus
Email : info@afa-ag.de
AFA AG
Tele : +49/355 381090
Ähnliche Beiträge
AFA AG: Stiftung Warentest und AFA AG raten dringend zur privaten Vorsorge – Studie: Jeder Dritte fürchtet Altersarmut
Die AFA AG weist die Verbraucher immer wieder auf den Vorsorgebedarf für das Alter hin und warnt vor drohender Altersarmut. Ebenso stellte die Stiftung Warentest in der Finanztest-Ausgabe 09/2012 fest, dass es Altersarmut schon gäbe und betonte die Notwendigkeit privater Vorsorge. Scheinbar haben viele Verbraucher das Problem mittlerweile erkannt, denn eine neue Studie von TNS […]
AFA AG und Stiftung Warentest/Finanztest wissen: langfristiges Fondssparen erhöht Renditechancen
Die AFA AG rät den Verbrauchern seit Jahren, zum Aufbau der privaten Altersvorsorge in Fondssparpläne zu investieren. In der neuen Finanztest-Ausgabe 07/2014 empfiehlt die Stiftung Warentest ebenfalls Fondssparpläne als ideales Produkt zur Vorsorge. Genau wie die AFA AG meinen auch die Finanztest-Mitarbeiter der Stiftung Warentest, dass der Faktor Zeit beim Vermögensaufbau eine entscheidende Rolle spielt. „Fondssparen […]
Stiftung Warentest/Finanztest und AFA AG raten zur Vorsicht bei der Kündigung von Alt-Verträgen
Die Stiftung Warentest/Finanztest empfiehlt genau wie die AFA AG die sorgfältige Prüfung vor Kündigung von Alt-Verträgen. Neue Verträge, die auf den ersten Blick attraktiv wirken, müssen es nicht unbedingt sein. Wer heute seine Geldanlagen überprüfen lässt, sollte sich die Rendite der angebotenen Versicherungen genau anschauen. Post Views: 362