Reform der Investmentbesteuerung – Einfachere Regeln für Anleger angestrebt

Die neuen Bestimmungen sollen die Steuererklärungspflichten deutlich reduzieren. Dadurch haben die Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft weniger Aufwand. Auf der anderen Seite müssen auch Finanzämter weniger kontrollieren. Das neue Gesetz schiebt zudem Steuervermeidung und Missbrauch einen Riegel vor.

Umgehung der Dividendenbesteuerung verhindern

Der Gesetzentwurf enthält insbesondere Regelungen, um die Umgehung der Dividendenbesteuerung durch sogenannte Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte zu unterbinden. Zu diesem Zweck enthält der Entwurf Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit der auf Dividenden erhobenen Kapitalertragsteuer. So muss der Steuerpflichtige die Aktie für einen Mindestzeitraum halten und dabei ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Risiko tragen.

Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte bezeichnen ein rechtlich fragwürdiges Steuermodell. Dabei werden Aktien um den Dividendenstichtag herum mehrfach kurzfristig verkauft. Die Folge: Der Fiskus erstattet die nur einmal geleistete Kapitalertragsteuer zweimal.

EU-rechtliche Risiken ausräumen

Gleichzeitig bewirken die neuen Regeln eine Angleichung an das europäische Recht. Der Gesetzentwurf sieht vor, inländische Dividenden bei inländischen und ausländischen Fonds gleich zu behandeln.

Quelle: bundesregierung.de

PRESSEKONTAKT

Opus Bonum GmbH
Presseservice

Jordanstraße 12
04177 Leipzig

Website: opus-bonum.de
E-Mail : presseservice@opus-bonum.de
Telefon: 0700 – 67 87 26 68
Telefax: 0700 – 67 87 26 68 – 1