Rechtsanwalt Jens Reichow zum Thema: Hamburger Pfandhausskandal
Der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow liegen Forderungsschreiben der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG vor, in welchen diese die Anleger zur Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen auffordert. Die Gesellschaft begründet dies damit, dass die im Jahr 2014 gezahlten Ausschüttungen unrechtmäßig erfolgt seien, da es nunmehr zu Wertberichtigungen käme und daher tatsächlich ein Verlust bestünde. Nach Auffassung der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG seien die Ausschüttungen daher ohne vertragliche Grundlage gezahlt worden.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow teilte diese Rechtsansicht nicht. Nach unserem Dafürhalten ist klar zwischen den Gewinnen der Bilanz 2014 und den Wertberichtigungen in 2015 zu trennen. Aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben sich durchaus Grundlagen dafür, dass die Anleger die Ausschüttungen für die Gewinne des Jahres 2014 behalten dürfen. Etwaige Verluste durch Wertberichtigungen der Bilanz 2015 fallen eben in das Geschäftsjahr 2015 und wirken sich nicht rückwirkend auf das Geschäftsjahr 2014 aus.
Wir raten daher allen Betroffenen Anlegern sich anwaltlicher Hilfe durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu bedienen. Dieser sollte die Forderung der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG unbedingt einer individuellen Prüfung unterziehen. Gerne steht auch der Autor als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht für Fragen zur Verfügung.