MAGELLAN Maritime Services: Schadensersatz für Anleger?

München, den 06.06.2016: CLLB Rechtsanwälte prüfen Schadensersatzansprüche für Anleger der Container Investments der MAGELLAN Maritime Services.

Wie nun bekannt wurde, wurde auch über die MAGELLAN Maritime Services GmbH das Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet (67c IN 237/16). Am 01.06.2016 um 12.37 Uhr wurde Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt vor dem Amtsgericht Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Überraschend ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft aber keineswegs. So befinden sich zahlreiche Schiffsfonds seit mehreren Jahren in erheblichen Zahlungsschwierigkeiten. Dass dies auch Auswirkungen auf den Containerverkehr haben würde, war letztlich nur eine Frage der Zeit.

Auch, wenn das Insolvenzverfahren möglicherweise für die Anleger zum Totalverlust führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Containern empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Vorliegend gibt es auch Indizien für die Fehlerhaftigkeit der verwendeten Emissionsprospekte. Denn in den Prospekten wurde mit Renditen kalkuliert, die nach Einschätzung von CLLB Rechtsanwälten deutlich über dem Marktdurchschnitt lagen. Es bestehen somit Zweifel, ob die Prospekte hinreichend plausibel waren.

CLLB Rechtsanwälte kann dabei auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen Banken erstreiten.

Nähere Informationen können Interessierte der Homepage www.cllb-schiffsfonds.de entnehmen.

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