KTG Agrar – Nach Insolvenzeröffnung – Totalverlust für die Anleger?
Nach einer eigenen Mitteilung der KTG Agrar SE wurde über deren Vermögen ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet, nachdem ein Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt worden war. Damit dürften dann auch die schlimmsten Befürchtungen der Anleger wahr werden können, der Totalverlust des von Ihnen dem Unternehmen KTG Agrar zur Verfügung gestellten Kapitals.Die Zinsen für das vom Unternehmen KTG Agrar Biowertpapier II (Anleihe) in Höhe von rund 18 Millionen Euro hätten spätesten am 6. Juli gezahlt werden müssen. Dazu war die KTG Agrar SE offensichtlich nicht in der Lage.
Letzte Pressemeldung des Unternehmens auf der eigenen Internetseite des Unternehmens:
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der KTG Agrar SE (ISIN: DE000A0DN1J4) haben nach eingehender und sorgsamer Prüfung die Entscheidung getroffen, die Restrukturierung und Sanierung der KTG Agrar SE im Rahmen der Möglichkeiten des ESUG (Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) durchzuführen.
Ein entsprechender Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wurde beim zuständigen Amtsgericht Hamburg eingereicht und angenommen. Dieses hat den Sanierungsexperten Herrn Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der Sozietät BRL Boege Rohde Luebbehuesen zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Tochtergesellschaften der KTG Agrar SE sind von dem Antrag nicht betroffen.
Ziel des eingeschlagenen Verfahrens ist eine zukunftsfähige Restrukturierung zur Fortführung der Unternehmensgruppe, bei der die Gläubiger eng eingebunden werden. Dazu wird die Gesellschaft in den nächsten Monaten einen Restrukturierungsplan erarbeiten. Hierfür wird der Aufsichtsrat einen Chief Restructuring Officer (CRO) in Person von Herrn Rechtsanwalt Jan Ockelmann aus der Sozietät JOHLKE Rechtsanwälte in den Vorstand der KTG Agrar SE berufen. Er verfügt über langjährige Kontakte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Beratern. Er ist zudem selbst seit vielen Jahren als Insolvenzverwalter tätig und mit den Besonderheiten eines Eigenverwaltungsverfahrens vertraut.
Auslöser für die wirtschaftliche Schieflage sowie der daraus resultierenden Entscheidung zur Restrukturierung und Sanierung der KTG Agrar SE im ESUG war die Fälligkeit von Anleihezinsen der im Jahr 2011 begebenen Anleihe KTG Biowertpapier II (ISIN DE000A1H3VN9). Die Inhaber-Teilschuldverschreibung hat ein Volumen von 250 Millionen Euro und ist mit 7,125 Prozent p. a. verzinst. Die am 6. Juni 2016 anstehende Zinszahlung in Höhe von 17,8 Mio. Euro konnte nicht erfolgen.
Der operative Betrieb wird fortgeführt, insbesondere die Einbringung der Ernte auf über 45.000 Hektar. Zur Deckung der Löhne und Gehälter wird umgehend eine Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Wege geleitet. Ziel der Beteiligten ist es, das Unternehmen und die KTG-Gruppe langfristig zu erhalten und möglichst viele Arbeitsplätze an den Standorten zu sichern. Der Vorstand und der vorläufige Sachwalter werden hierfür die Optionen ausloten und in Abstimmung mit den Hauptgläubigern einen Sanierungsplan erarbeiten.
Kontakt Investoren und Presse
Plan B communication
Telefon: 0331 / 88 76 03 11
E-Mail: newsdesk@planbcom.de