Kostenübernahme der privaten Krankenversicherungen
München, 09.06.2016 – Wie die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, mehren sich in den letzten Monaten die Anfragen von Versicherungsnehmern privater Krankenversicherungen im Zusammenhang mit der Kostenübernahme von medizinischen Behandlungsmaßnahmen.
Bei privaten Krankenversicherungen, wovon sowohl Zusatzversicherungen als auch Vollversicherungen umfasst sind, gilt grundsätzlich das Erstattungsprinzip. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer in der Regel in Vorleistung tritt und medizinische Heilbehandlungen zunächst selbst bezahlt. Im Nachgang reicht der Versicherungsnehmer die Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung ein und beantragt die Erstattung der Behandlungskosten.
Was passiert, wenn die Krankenversicherung eine Kostenerstattung verweigert?
Häufig kommt es vor, dass Krankenversicherungen die Kosten für ärztliche Leistungen nicht tragen wollen. Hierbei wird entweder auf Leistungsausschlüsse verwiesen oder die Versicherung beruft sich – beispielsweise bei einem Wechsel der Versicherungen – auf Vorvertraglichkeit. Versicherungsnehmer sind der Leistungsverweigerung oft schutzlos ausgeliefert, da sie selbst meist nicht beurteilen können, ob sich die Versicherung auf eine berechtigte Leistungsverweigerung beruft oder diese in Wirklichkeit zur Leistung verpflichtet wäre.
CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Versicherungsnehmern, deren Versicherungsgesellschaften zunächst eine Kostenerstattung verweigert haben. Hierbei sind CLLB Rechtsanwälte schon in der Vergangenheit häufig erfolgreich gegen Versicherungen vorgegangen und haben eine Kostenerstattung für ihre Mandanten erwirkt.
Versicherungsnehmer, denen die Leistung der privaten Krankenversicherung versagt wird, wird daher dringend empfohlen, sich an eine auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und anwaltlichen Rat einzuholen.
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