German Pellets: Gläubigerversammlung Zusammenfassung

München, Berlin 11. Juli 2016 – Vom 05.07.16 – 08.07.16 fanden die Gläubigerversammlungen der German Pellets GmbH nach dem Schuldverschreibungsgesetz statt. Als Ergebnis ist positiv festzuhalten, dass für alle drei Inhaberschuldverschreibungen und die Genussscheine jeweils ein gemeinsamer Vertreter gewählt wurde.

 

Somit werden nun alle Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren gegenüber dem Insolvenzverwalter vertreten. Die Anmeldung der Forderungen der Anleihegläubiger erfolgt nun zentral über den gemeinsamen Vertreter. Weitere individuelle Kosten fallen für die Gläubiger nicht an.

 

Dies ist deshalb gut für die Anleihegläubiger, da bisher wohl erst ca. 10 – 15% aller Anleihegläubiger sich anwaltlich vertreten lassen oder anderweitig in dieser Sache aktiv geworden sind. Es war jedenfalls erstaunlich, dass auf den Gläubigerversammlungen nur etwa 15% aller Anleihegläubiger vertreten waren. Durch den gemeinsamen Vertreter werden nun jedenfalls im Insolvenzverfahren alle Anleihegläubiger vertreten.

 

Ob das Insolvenzverfahren den Gläubigern jedoch zu ihrem Geld verhelfen wird, muss derzeit bezweifelt werden. Nach den Ausführungen der Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Schmudde sind fast alle Anlagevermögen der Konzernmutter wertlos oder mit Drittrechten belastet oder befanden sich nie im vollständigen Eigentum der German Pellets GmbH. So waren z.B. große Teile der Produktionsanlagen und des Fuhrparks nur geleast. Die Grundstücke sind mit Grundschulden belastet.

 

Auch die Forderungen der Konzernmutter von über 200 Mio. € sind wohl wertlos, da gut zwei Drittel dieser Forderungen aus unbesicherten Darlehen an Tochterunternehmen bestehen, die mittlerweile auch zu einem Großteil insolvent sind. Ein nicht unerheblicher Betrag wurde an die mittlerweile ebenfalls insolvente KAGO Wärmesysteme GmbH ausgegeben. Etwa ein Viertel der weiteren Darlehensforderungen wurden bestritten oder es stehen Mängeleinreden diesen entgegen.

 

Nach Einschätzung der CLLB Rechtsanwälte ist derzeit mit einer Insolvenzquote von nicht einmal 1% zu rechnen. Dies bedeutet, dass ein Anleihegläubiger mit einem Anlagevolumen von 20.000 € weniger als 200 € davon zurück erhalten wird.

 

Vor diesem Hintergrund rät CLLB Rechtsanwälte dringend allen Anleihegläubigern, die sich noch nicht anwaltlich vertreten lassen, möglichst schnell ihre schadenersatzrechtlichen Ansprüche gegen den Geschäftsführer Peter Leibold direkt prüfen zu lassen.

 

CLLB Rechtsanwälte sieht gute Chancen, Ansprüche direkt gegen Herrn Leibold durchzusetzen, da nach unserer Einschätzung die Wertpapierprospekte gravierende Prospektfehler enthalten. Klageverfahren gegen Herrn Leibold laufen bereits.

 

CLLB Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Anleger. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte direkt gegen Herrn Peter Leibold und andere Prospektverantwortliche.

 

Pressekontakt:  CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Panoramastr.1, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: kanzlei@cllb.de, Web: www.cllb.de

 

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