Das neue Kleinanlegerschutzgesetz soll Anleger schützen, aber ist nicht der beste Schutz , „Nein“ zu dubiosen Finanzangeboten zu sagen?
Dise Frage stellt Thomas Bremer von diebwertung.de aus Leipzig. Man kann nicht immer den anderen an den eignen Misserfolgen die Schuld geben. Irgendwann hat man sich ja einmal für das Angebot entschieden. Das heißt, es wurde mit jemanden darüber gesprochen und auch sicherlich eine Beratung durchgeführt. Ob diese Beratung denn im Nachinein gesehen wirklich qualifziert war und gut, das können letztlich immer nur die Bereiligten selber beurteilen. Der Ruf nach dem Staat kommt immer dann, wenn mal wieder etwas in größerem Stil Pleitegegangen ist. Immer dann kommen reflexartige Forderungen nach mehr Einfluss von Seiten des Staates. Es ist allerdings auch richtig, dass es in vielen Dingen im grauen Kapitalmarkt auch Auswüchse gab, die strenger reguliert werden mussten im Sinne der Anleger. Das ist nun, aus meiner Sicht sehr gut so Thomas Bremer von diebewertung.de aus Leipzig, umgesetzt worden. Natürlich kann man letztlich nicht alles bis ins Letzte hinein regeln, aber das neue Kleinanlegerschutzgesetz ist ein guter Wurf und der richtige Weg. Trotzdem, und darüber muss sich jeder Anleger beuwsst sein, wird man immer wieder Proukte für die jeneigen finden, die dann die Regulierung nicht einhalten wollen oder können. Nun setzt Vertrieb verstärkt auf das Thema „Edelmetalle“ und „Immobilien“. Auch hier bedarf es aus meiner Sicht, so Thomas Bremer, einer grundsätzlichen gesetzlichen Regelung, wer diese Beratung erbringen darf, denn auch da kann man viel Geld verlieren und bei Immobilien kann das sogar die Existenz bedrohen. Grundsätzlich sollte der Staat für jedes Finanzprodukt was beraten wird, zur Bedingung machen, dass der berantende Vertriebspartner eine Vermögensschadenshaftpflicht für das Produkt nachweisen kann, zu dem er eine Beratung durchführt. So ist im Falle eines Falles zumindest beim Vorliegen einer Falschberatung, die Möglichkeit einer Entschädigung gegeben, nach einem entsprechenden rechtskräftigen Urteil gegen den Berater. Manchmal hilft es aber auch zu einem Finanzprodukt, was man nicht verstanden hat, einfach „NEIN“ zu sagen.
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Thomas Bremer
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