AFA AG: Bundesgerichtshof bestätigt Kostenausgleichsvereinbarung KAV
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 12.03.2014 das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung KAV rechtlich bestätigt. Der BGH hat dabei in seinem Urteil klargestellt, dass § 169 Abs. 5 S. 2 VVG auf separate Kostenausgleichsvereinbarungen nicht anwendbar ist. Ausdrücklich hebt dabei der Bundesgerichtshof in seiner Urteilsverkündung hervor, dass Kostenausgleichsvereinbarungen weder einen Verstoß gegen § 169 Abs. 5 S. 2 VVG noch eine Umgehung desselben darstellen. Darüber hinaus betont der BGH in besonderem Maße die Transparenz der KAV.
Die AFA AG aus Cottbus begrüßt dieses Urteil des BGH, weil neben der höchstrichterlich festgestellten Rechtssicherheit für den Kunden vor allem die hohe Kostentransparenz, Planbarkeit und Verständlichkeit der für die Gesellschaft PrismaLife vermittelten Netto-Policen mit Kostenausgleichsvereinbarung KAV eindrucksvoll belegt wird.
Über die AFA AG: Die Allgemeine Finanz- und Assekuranzvermittlung (AFA AG) ist ein unabhängiger Finanzvertrieb mit Sitz in Berlin und Cottbus. Die Versicherungsfachleute und System-Unternehmer der AFA AG haben einen IHK-Abschluss und sind nach den anerkannten EU-Richtlinien ausgebildet. Zudem sind sie in das EU-Vermittlerregister eingetragen und arbeiten gemäß der EU-Richtlinie für Finanzdienstleister. Vermittler der AFA führten innerhalb der letzten zehnJahrerund 500.000 Einzelberatungen durch. Jedes Jahr stellt die AFA AG bundesweit 750 kostenfreie Ausbildungsplätze zur Verfügung und fördert 250 Jungunternehmer. Neue Bürostandorte sind in ganz Deutschland geplant.
AFA AG
Martin Ruske
Lieberoser Straße 7
03046 Cot
Email : info@afa-ag.de
AFA AG
Tele : +49/355 381090
Ähnliche Beiträge
AFA AG: Stiftung Warentest und AFA AG raten dringend zur privaten Vorsorge – Studie: Jeder Dritte fürchtet Altersarmut
Die AFA AG weist die Verbraucher immer wieder auf den Vorsorgebedarf für das Alter hin und warnt vor drohender Altersarmut. Ebenso stellte die Stiftung Warentest in der Finanztest-Ausgabe 09/2012 fest, dass es Altersarmut schon gäbe und betonte die Notwendigkeit privater Vorsorge. Scheinbar haben viele Verbraucher das Problem mittlerweile erkannt, denn eine neue Studie von TNS […]
AFA AG und Stiftung Warentest/Finanztest wissen: langfristiges Fondssparen erhöht Renditechancen
Die AFA AG rät den Verbrauchern seit Jahren, zum Aufbau der privaten Altersvorsorge in Fondssparpläne zu investieren. In der neuen Finanztest-Ausgabe 07/2014 empfiehlt die Stiftung Warentest ebenfalls Fondssparpläne als ideales Produkt zur Vorsorge. Genau wie die AFA AG meinen auch die Finanztest-Mitarbeiter der Stiftung Warentest, dass der Faktor Zeit beim Vermögensaufbau eine entscheidende Rolle spielt. „Fondssparen […]
Stiftung Warentest/Finanztest und AFA AG raten zur Vorsicht bei der Kündigung von Alt-Verträgen
Die Stiftung Warentest/Finanztest empfiehlt genau wie die AFA AG die sorgfältige Prüfung vor Kündigung von Alt-Verträgen. Neue Verträge, die auf den ersten Blick attraktiv wirken, müssen es nicht unbedingt sein. Wer heute seine Geldanlagen überprüfen lässt, sollte sich die Rendite der angebotenen Versicherungen genau anschauen. Post Views: 350