ACI Dubai Fonds V und die Kanzlei Göddecke-„gabs was auf die Nuss?“

So würde der Volksmund die Frage stellen. Wir auch. Das sicherlich berechtigt.  In einer Pressemitteilung stellt OLG Hamm keine Prospektfehler beim Dubai Fionds 5 fest, damit auch keinen Kapitalanlagebetrug. Das dürfte der Kanzlei Göddecke gar nicht gefallen, denn die muss jetzt über 200 Anlegern Rede und Antwort dazu stehen, warum man nicht zum Beispiel 7 Musterverfahren geführt hat sondern 230 Prozesse parallel. Ein Schelm der da denken würde, der Kanzlei Göddecke wäre es nur um das Geld für die Mandate gegangen. Interessant ist jetzt auch was Herr Regnery seinen Mitgliedren des geschädigten Vereins erzählt. 

Pressemitteilung des OLG Hamm

115-Dubai_V_Ergebnis

Redaktion diebewertung.de, Thomas Bremer, Jordanstraße 12, 04177 Leipzig