Entscheidung des Berliner Landgerichtes zum Insolvenzverfahren des Bund deutscher Treuhandstiftungen
Es war schon eine mittlere Bombe, die da am Ende der Woche in die Redaktion von diebewertung.de aus Leipzig platzte. In einem Verfahren, in dem es seit Monaten kaum etwas Neues gibt, setzt das Landgericht Berlin mit einer Entscheidung eine Duftmarke. Einen Tag nachdem ein weiterer Beteiligter im „Vorgang BWF“ ein Ausrufezeichen gesetzt hatte. Die Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft hatte Insolvenz angemeldet.Es ist kein alltäglicher Vorgang in der Geschichte deutscher Insolvenzverwaltungen und einer der sicherlich auch Nachhall und Beachtung in den Medien finden wird. Das Berliner Landgericht entscheidet, das Christian Graf Brockdorff nun nicht mehr länger zuständiger Insolvenzverwalter für den Bund Deutscher Treuhandstiftungen sein darf. Begründet wird das in einem Beschluß des Berliner Landgerichtes mit dem Verdacht „fehlender Unabhängigkeit“. Was am Beginn alles so einfach aussah, entwickelt sich immer mehr nicht nur zu einem Graumarktskandal, sondern auch möglicherweise zu einem Justizskandal. Interessant wäre natürlich gewesen, einmal zu erfahren, warum diese Bedenken nicht beim zuständigen Insolvenzgericht vor der Vergabe des Insolvenzmandates kamen?
Nun bleibt für das Insolvenzgericht und den angesehen Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff natürlich ein Imageschaden übrig – einer, den man hätte vermeiden können. Die Gläubiger sind nun gespannt, wer das Mandat erhält und wie man die nun verlorene Zeit aufholen will, denn der neue Insolvenzverwalter muss sich nun erneut in den Vorgang „Bund Deutscher Treuhandstiftungen“ einarbeiten. Die Frage, die sich natürlich die Betroffenen stellen ist auch : „Wer bezahlt solche Fehlenstcheidungen?“ Denn Graf Brockdorff wird seine Arbeit, und das mit Recht, sicherlich bezahlt haben wollen. Nun, diese und weitere Fragen wird man in den nächsten Wochen stellen und klären müssen.
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