Bilanz: factum Immobilien AG – nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Auch hier gilt ähnliches wie bei unserem vorigen Artikel, denn beide Unternehmen muss man wohl zusammen betrachten. In beiden Unternehmen spielt Martin Sagraschinsky eine führende Rolle.

factum Immobilien AG

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014EUR 31.12.2013EUR
A. Anlagevermögen 1.941.267,29 2.051.962,29
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.612,00 1.650,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.612,00 1.650,00
II. Sachanlagen 1.899.527,59 2.010.184,59
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.882.747,16 1.914.431,16
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.780,43 95.753,43
III. Finanzanlagen 40.127,70 40.127,70
1. Beteiligungen 40.127,70 40.127,70
B. Umlaufvermögen 2.455.615,99 1.549.785,83
I. Vorräte 2.104,62 2.104,62
1. fertige Erzeugnisse und Waren 2.104,62 2.104,62
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.212.536,01 1.304.826,90
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 118.050,21 81.527,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 125.172,69 125.172,69
3. sonstige Vermögensgegenstände 1.969.313,11 1.098.127,21
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.718.455,29 859.197,97
III. Wertpapiere 24,68 24,68
1. sonstige Wertpapiere 24,68 24,68
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 240.950,68 242.829,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.877,11 11.837,26
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 34.949,51 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.442.709,90 3.613.585,38

Passiva

31.12.2014EUR 31.12.2013EUR
A. Eigenkapital 0,00 233.495,46
I. gezeichnetes Kapital 60.000,00 60.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 6.063,80 6.063,80
1. gesetzliche Rücklage 6.063,80 6.063,80
III. Gewinnvortrag 167.431,66 996.110,26
IV. Jahresfehlbetrag 268.444,97 828.678,60
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 34.949,51 0,00
B. Rückstellungen 392.168,61 394.535,61
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 391.085,00 391.085,00
2. sonstige Rückstellungen 1.083,61 3.450,61
C. Verbindlichkeiten 4.050.541,29 2.985.554,31
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 887.476,84 399.728,05
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.761.945,62 936.154,30
3. sonstige Verbindlichkeiten 1.401.118,83 1.649.671,96
davon aus Steuern 475,13 1.796,99
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.442.709,90 3.613.585,38

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen teilweise zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Ausleihungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionsrückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren auf Basis eines Zinsfußes von 6 % bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Ergänzende Angaben

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Sakraschinsgy jun. Martin Bankkaufmann Vorstand
Wagner Uwe Zimmermann Vorstandsvorsitzender

(2) Aufsichtsrat / Beirat

Familienname Vorname Funktion
Dr. Niederlein Roland Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. Reinheldt Giorgio Aufsichtsrat
Skraschinsgy sen. Martin Aufsichtsrat

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2014

Mainz, 25.04.2016gez. Martin Sakraschinsgy

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.4.2016.